专利摘要:
Es handelt sich um eine Abgrenzungsvorrichtung, welche aufweist: einen Boden-Verankerungsfuß (2), einen Beschilderungskopf (3), der eine von dem Fuß weggekehrte Oberseite (4) sowie eine Vertiefung (5) aufweist, und eine Kappe (10), die dazu bestimmt ist, um eine Stellung zur Blockierung der Vertiefung einzunehmen, indem sie nach der Einbringung der Vorrichtung im Boden aufgesetzt wird, und die erste Festlegungsmittel (12) aufweist, die mit zweiten Festlegungsmitteln (13), die von dem Kopf getragen werden, zusammenwirken, um in der Blockierstellung gehalten zu werden. Das Zusammenwirken der ersten Mittel mit den zweiten Mitteln wird beendet, wenn eine Kraft mit einem Wert, der größer als ein vorbestimmter Wert ist, auf die Kappe einwirkt, die dann zum Boden der Vertiefung in eine Verletzungsstellung bewegt wird.
公开号:DE102004001579A1
申请号:DE102004001579
申请日:2004-01-10
公开日:2004-07-29
发明作者:Jean-Claude Hervé
申请人:BORNES ET BALISES;BORNES ET BALISES AIGREFEUILLE;
IPC主号:E01F9-011
专利说明:
[0001] Die vorliegende Erfindung beziehtsich auf eine Vorrichtung zur Abgrenzung, Bebakung oder Beschilderungvon Grundstücken.Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf eine Vorrichtung, diezur Markierung eines geografischen Punktes am Boden verwendet wird.
[0002] Derartige Vorrichtungen werden üblicherweisevon Landvermessern verwendet sowohl für Areiten bei Privatleutenals auch fürdie Einrichtung eines Geländesoder auch fürdie Industrie. Sie sind auch unter der Bezeichnung Grenzmarken bekannt.
[0003] Die Vorrichtungen, die gewöhnlicherweise für die Abgrenzungangetroffen werden, weisen auf: – einenVerankerungsfuss am Boden, – einenBeschilderungskopf, der den Fuss übersteigt und der eine vomFuss weggekehrte Oberseite sowie eine an der Oberseite mündende Vertiefungaufweist, und – eineKappe, die dazu bestimmt ist, eine Blockierstellung der Vertiefungdes Kopfes einzunehmen, indem sie nach der Anbringung der Vorrichtungim Boden in diese Vertiefung aufgesetzt wird, und die erste Festlegungsmittelaufweist, die mit zweiten Festlegungsmitteln zusammenwirken, die vonden Kopf getragen werden, damit sie in ihrer Blockierstellung gehaltenwird.
[0004] Diese Vorrichtungen sind völlig zufriedenstellendfür ihreEinbringung in den Boden und fürdie Leichtigkeit des Markierens, da die Kappe eine für jede Verwendungangepasste Marke trägt.Bei zusätzlichenArbeiten oder bei Reklamationen seitens eines Eigentümers kannjedoch der Landvermesser bei seiner Rückkehr an den Ort, an dem dieGrenzmarke gesetzt wurde, nicht mit Sicherheit sagen, dass dieseGrenzmarke nicht versehentlich oder aus Boshaftigkeit versetzt wurde.
[0005] Um sich zu vergewissern, dass eineschon positionierte Grenzmarke nicht versetzt wurde, muss der Landvermesserfolglich erneut eine gewisse Arbeit durchführen, um zu bestätigen, dassdie geografischen Koordinaten der Einpflanzung der Grenzmarke imBoden auch die richtigen sind. Eine derartige Arbeit ist kostspieligund führtzur doppelten Durchführungder anfänglichenRechenarbeit.
[0006] Der vorliegenden Erfindung liegtsomit die Aufgabe zugrunde, eine neuartige Vorrichtung zur Abgrenzungvorzuschlagen, die es ermöglicht,durch einfache, wirkungsvolle und kostengünstige Mittel sofort festzustellen,ob sie versetzt worden ist oder nicht.
[0007] Hierfür ist die erfindungsgemässe Abgrenzungsvorrichtungim wesentlichen dadurch gekennzeichnet, dass das Zusammenwirkender ersten Festlegungsmittel und der zweiten Festlegungsmittel beendetwird, wenn eine Kraft mit einem Wert, der grösser als sein vorbestimmterWert ist, auf die Kappe einwirkt, wobei die Kappe von ihrer Blockierstellungzu einer Verletzungstellung in den Boden der Vertiefung bewegt wird.
[0008] Wenn man nun eine schon für eine erste Markierungverwendete Abgrenzungsvorrichtung erneut an einem neuen Punkt inden Boden treiben will, wird die Kappe aufgrund dieser Vorrichtungenzerstört,da es erneut notwendig ist auf den Beschilde rungskopf zu schlagen,um den Verankerungsfuss der Vorrichtung in den Boden zu treiben.Man sieht somit visuell sofort, dass die Grenzmarke erneut eingesetztund somit versetzt wurde.
[0009] Bei einer bevorzugten Ausführungsform weistdie Vertiefung in der Blockierstellung der Kappe in der Vertiefungeine Reserve unter der Kappe auf, wobei die Kappe zumindest einenTeil dieser Reserve einnimmt, wenn sie in ihrer Verletzungsstellungist.
[0010] Vorzugsweise umfasst die Kappe verformbareMittel, die sich dauerhaft verformen, wenn die Kappe in ihre Verletzungstellungbewegt wird.
[0011] Bei einer anderen Ausführungsformweist die Kappe ausserdem abtrennbare Mittel auf, die sich von derKappe lösen,wenn diese in ihre Verletzungsstellung bewegt wird.
[0012] Weiterhin bevorzugt weist die Kappeeinen Körperauf, dessen Querschnitt eine komplementäre Form zu derjenigen des Querschnittsder Vertiefung des Kopfes hat, und wobei die abtrennbaren Mitteleinen Kragen aufweisen, der sich in Querrichtung von dem Körper auserstreckt.
[0013] Vorzugsweise ist dieser Kragen mitdem Körperder Kappe auf teilbare Art und Weise einstückig ausgebildet und liegtauf der Oberseite des Kopfes auf, wenn die Kappe in der Blockierstellungist.
[0014] Weiterhin vorzugsweise weisen dieersten Festlegungsmittel mindestens zwei Randwülste auf, die mit dem Körper derKappe einstückigausgebildet sind, wobei die zweiten Festlegungsmittel mindestenszwei Nuten aufweisen, die in die die Vertiefung begrenzenden Wände eingearbeitetsind.
[0015] Bei einer bevorzugten Ausführungsformsind der Verankerungsfuss und der Beschilderungskopf miteinandereinstückigausgebildet.
[0016] Vorzugsweise weist der Verankerungsfuss Reliefsauf, die dazu bestimmt sind, um die Vorrichtung im Boden zu halten.
[0017] Bei einer abgewandelten Ausführung hatdie Vertiefung des Kopfes eine Form, die zur vorübergehenden Aufnahme einesWerkzeugs zum Einleiten der Vorrichtung in den Boden angepasst ist.
[0018] Ein besseres Verständnis derErfindung ergibt sich mit Hilfe der nun folgenden Beschreibung unterBezugnahme auf die beigefügteschematische Zeichnung, die anhand eines nicht einschränkend aufzufassendenBeispiels eine bevorzugte Ausführungsformeiner erfindungsgemässenVorrichtung zeigt.
[0019] 1 isteine Perspektivansicht einer erfindungsgemässen Abgrenzungsvorrichtung,wobei die Kappe zur Anbringung in der Blockierstellung bereit ist.
[0020] 2 isteine Ansicht der Vorrichtung von 1 imLängsschnitt,wobei die Kappe in der Blockierstellung in der Vertiefung ist.
[0021] 3 isteine ähnlicheAnsicht wie die von 2,wobei die Kappe in ihrer Verletzungsstellung in der Vertiefung ist,wodurch angezeigt werden kann, dass die Vorrichtung versetzt wordenist.
[0022] In 1 istdie erfindungsgemässeAbgrenzungsvorrichtung 1 dargestellt, die auf an sich bekannteWeise einen Boden-Verankerungsfuss 2 sowieeinen Beschilderungskopf 3 aufweist.
[0023] Der Beschilderungskopf 3 überragtden Fuss 2 und besitzt eine Oberseite 4, die vondem Fuss 2 weggerichtet ist. Eine Vertiefung 5 istin dem Beschilderungskopf 3 eingearbeitet und mündet aufder Oberseite 4.
[0024] Die Vorrichtung 1 weistauch eine Kappe 10 auf, die dazu bestimmt ist, um in dieVertiefung 5 des Beschilderungskopfes 3 eingeführt zu werden,um eine Blockierstellung dieser Vertiefung nach der Anbringung derVorrichtung 1 im Boden einzunehmen.
[0025] Um in der Vertiefung 5 inder Blockierstellung gehalten zu werden, besitzt die Kappe 10 ersteFestlegungsmittel 12, die mit zweiten Festlegungsmitteln 13,die von dem Beschilderungskopf 3 getragen werden, zusammenwirken.
[0026] Gemäss einem wesentlichen Merkmalder vorliegenden Erfindung sind die ersten Festlegungsmittel 12 dafür ausgelegt,um mit den zweiten Festlegungsmitteln 13 zusammenzuwirken,solange eine Kraft, die kleiner als ein vorbestimmter Wert ist,auf den Kopf 3 und insbesondere auf die von diesem Kopfgetragene Kappe 10 einwirkt. Mit anderen Worten wird dasZusammenwirken zwischen den ersten Mitteln 12 und den zweitenMitteln 13 beendet, wenn eine Kraft, die einen grösseren Wertals der vorbestimmte Wert hat, auf die Kappe 10 einwirkt,wobei die Kappe dabei von ihrer Blockierstellung, wie in 2 gezeigt, zu einer Verletzungsstellung,wie in 3 gezeigt, bewegtwird und in der die Kappe 10 zum Boden der Vertiefung 5 bewegtworden ist.
[0027] Wie insbesondere in 2 gezeigt, weist die Kappe 10 einenKörper 15 auf,dessen Längekleiner als die Höheder Vertiefung 5 ist. Somit ist in der Blockierstellungder Kappe 10 in dem Kopf 3 eine Reserve 16 unterder Kappe 10 vorhanden. Wie man insbesondere in 3 erkennt, wird diese Reserve 16 durchdie Kappe eingenommen, wenn sich diese in ihrer Verletzungstellungbefindet.
[0028] Um die Anbringung der Kappe 10 inder Vertiefung 5 zu erleichtern, hat diese Kappe im Querschnitteine Form, die zu derjenigen des Querschnitts der Vertiefung 5 komplementär ist.
[0029] Die ersten Festlegungsmittel 12 unddie zweiten Festlegungsmittel 13 können sämtliche Ausführungsformenannehmen, vorausgesetzt, dass die Art und Weise, in der sie miteinanderzusammenwirken, eine Verschiebung der Kappe 10 zum Bodender Vertiefung 5 ermöglicht,wenn eine Kraft, deren Wert grösserals der vorbestimmte Wert ist, auf die Kappe 10 einwirkt.
[0030] Im vorliegenden Fall haben die erstenFestlegungsmittel 12 die Form mehrerer Randwülste 20, dieauf der Längedes Körpers 15 derKappe 10 verteilt sind, während die von dem Kopf 3 getragenen zweitenFestlegungsmittel 13 die Form mehrerer Nuten 21 haben,die in die Wände 22 eingearbeitetsind, welche die Vertiefung 5 in dem Kopf 3 begrenzen.Die Wülste 20 unddie Nuten 21 haben eine komplementäre Form.
[0031] Bei einer abgewandelten Ausführung können dieFestlegungsmittel überein Gewinde zusammenwirken, wobei die Gewindegänge für den Halt der Kappe 10 gegeneine Verschiebung zu seiner Verletzungsstellung gewährleisten,solange diese vorbestimmte Kraft nicht erreicht wird.
[0032] Um eine richtige Positionierung derKappe 10 in der Vertiefung 5 zu ermöglichen,besitzt diese Kappe ausserdem einen Kragen 25, der sichvon dem Körper 15 ausin Querrichtung von der Kappe 10 weg erstreckt.
[0033] Wenn diese Kappe in ihre Blockierstellung gebrachtwird, gelangt der Kragen 25 an der Oberseite 4 desBeschilderungskopfes 3 in Anschlag.
[0034] Dieser Kragen 25 hat ausserdemdie Funktion, zu beweisen, dass die Grenzmarke vesetzt und erneutpositioniert wurde. Hierfürist der Kragen mit dem Körper 15 derKappe 10 abtrennbar einstückig ausgebildet, so dass ervon dem Körper 15 abgetrenntwird, wenn die Kappe 10 von ihrer Blockierstellung zu ihrerVerletzungsstellung am Boden der Vertiefung 5 gelangt.Wenn die Kappe 15 in die Vertiefung 5 versenktwird, ist somit der Kragen 25 frei, so dass es bei demVerankerungspunkt offensichtlich ist, dass die Grenzmarke versetztworden ist.
[0035] Bei einer abgewandelten Ausführung kann derKragen 25 lediglich verformt und nicht abgetrennt werden,wenn die Kappe 10 versenkt wird. Dieser Kragen bildet aucheinen sichtbaren Beweis des unbefugten Versetzens der Markierung.
[0036] Ausserdem ist bei einer bevorzugtenAusführungsformder Verankerungsfuss 2 mit dem Beschilderungskopf 3 einstückig ausgebildetund besitzt Reliefs 30, die den Halt der Vorrichtung erleichtern,sobald sie im Boden verankert ist.
[0037] Schliesslich sind der Beschilderungskopf 3 undinsbesondere die Form der Vertiefung 5 so ausgelegt, dasssie das Einführeneines äusserenWerkzeugs in die Markierungsvorrichtung ermöglichen, wenn diese im Bodenvesenkt werden muss. Dies ist hier nicht ausführlicher beschrieben, da derFachmann üblicherweisederartige Mittel verwendet, um Grenzmarkierungen im Boden zu versenken.
[0038] Angesichts dieser Beschreibung lässt sich dieFunktionsweise dieser Markierung leicht verstehen. Wenn die Markierungzum ersten Mal im Boden eingegraben wird, ist die Kappe 10 nichtin der Vertiefung 5 positioniert, und man schlägt auf denKopf 3, um den Verankerungsfuss 2 im Boden zu versenken. DieKappe 10 wird anschliessend in die Vertiefung 5 eingerastet(Clipsverbindung), bis der Kragen 10 an der Oberseite 4 inAnschlag gelangt. Vorzugsweise ermöglichen Einrastmittel (Clipsverbindungen)eine irreversible Festlegung der Kappe 10 in dem Kopf 3. Wennman diese Markierung versetzen will, muss man sie zunächst ausgraben.Danach schlägtder Benutzer erneut darauf, um sie an einem neuen Ort erneut zupositionieren, wobei die Kappe in der Vertiefung 5 positioniertbleibt. In diesem Augenblick erfährtdie Kappe 10 eine Kraft, die grösser als die vorbestimmte Kraftist, und wird von ihrer Blockierstellung zu ihrer Verletzungsstellungverschoben. Der Kragen 25 wird dann von dem Körper 15 abgetrennt. Manerkennt somit deutlich, dass die Kappe 10 nicht mehr inihrer normalen Blockierstellung ist und somit, dass die Markierungversetzt worden ist.
权利要求:
Claims (10)
[1] Vorrichtung zur Abgrenzung, Bebakung oder Beschilderungvon Grundstücken,welche aufweist: – einenBoden-Verankerungsfuss (2), – einen Beschilderungskopf(3), der den Fuss (2) überragt und der eine von demFuss (2) weggekehrte Oberseite (4) sowie einein die Oberseite (4) mündendeVertiefung (5) aufweist, und – eine Kappe (10),die dazu bestimmt ist, um eine Blockierstellung der Vertiefung (5)des Kopfes (3) einzunehmen, indem sie auf der Vertiefung(5) aufgesetzt wird, nachdem die Vorrichtung (1)im Boden angebracht worden ist, und die erste Festlegungsmittel (12)aufweist, die mit zweiten Festlegungsmitteln (13) zusammenwirken,die von dem Kopf (3) getragen werden, um in ihrer Blockierstellunggehalten zu werden, dadurch gekennzeichnet, dass das Zusammenwirkender ersten Festlegungsmittel (12) mit den zweiten Festlegungsmitteln(13) beendet wird, wenn eine Kraft mit einem Wert, dergrösserals ein vorbestimmter Wert ist, auf die Kappe (10) einwirkt,wodurch die Kappe (10) in den Boden der Vertiefung (5) vonihrer Blockierstellung zu ihrer Verletzungsstellung bewegt wird.
[2] Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,dass in der Blockierstellung der Kappe (10) in der Vertiefung(5) die Vertiefung (5) eine Reserve (16)unter der Kappe (10) aufweist, wobei die Kappe (10)diese Reserve (16) zumindest teilweise einnimmt, wenn siein ihrer Verletzungsstellung ist.
[3] Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,dass die Kappe (10) verformbare Mittel aufweist, die sichdauerhaft verformen, wenn die Kappe (10) zu ihrer Verletzungsstellungbewegt wird.
[4] Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass die Kappe (10) ausserdem abtrennbareMittel (25) aufweist, die sich von der Kappe (10)abtrennen, wenn diese zu ihrer Verletzungsstellung bewegt wird.
[5] Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,dass die Kappe (10) einen Körper (15) aufweist,dessen Querschnitt eine komplementäre Form zu derjenigen des Querschnittsder Vertiefung (5) des Kopfes (3) hat, und wobeidie abtrennbaren Mittel (25) einen Kragen aufweisen, dersich in Querrichtung von dem Körper(15) aus erstreckt.
[6] Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,dass der Kragen (25) mit dem Körper (15) der Kappe(10) in abtrennbarer Weise einstückig ausgebildet ist und aufder Oberseite (4) des Kopfes (3) aufliegt, wenndie Kappe (10) in der Blockierstellung ist.
[7] Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,dass die ersten Festlegungsmittel (12) mindestens zweiRandwülste(20) aufweisen, die mit dem Körper (15) der Kappe(10) einstückig ausgebildetsind, wobei die zweiten Festlegungsmittel (13) mindestenszwei Nuten (21) aufweisen, welche in die die Vertiefung(5) begrenzenden Wände (22)eingearbeitet sind.
[8] Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass der Verankerungsfuss (2) und der Beschilderungskopf(3) miteinander einstückigausgebildet sind.
[9] Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass der Verankerungsfuss (2) Reliefs (30)aufweist, die dazu bestimmt sind, um die Vorrichtung (1)im Boden zu halten.
[10] Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass die Vertiefung (5) des Kopfes (3)eine derart angepasste Form hat, um vorübergehend ein Werkzeug zumEinführender Vorrichtung (1) in dem Boden aufzunehmen.
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引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
2008-11-20| 8139| Disposal/non-payment of the annual fee|
优先权:
申请号 | 申请日 | 专利标题
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